1.1. Folgende Toleranzen unserer Stoffe sind zulässig:
1.2. Warentoleranzen und Fehlervergütung bei Meterware Begriffsbestimmungen:
Punktfehler sind Fehler, die eine Länge von 10cm Warenlaufrichtung nicht überschreiten.
Streckenfehler sind Fehler, die eine Länge von 10cm Warenlaufrichtung überschreiten.
Im Herstellungsprozess von Textilien sind Fehler unvermeidbar. In unserer Warenkontrolle werden alle Fehler, die außerhalb der Norm liegen, aussortiert. Kleine Fehler (z.B. Webfehler, Punktfehler bis Stecknadelkopfgröße oder Noppen) sind nicht gekennzeichnet, aber wegen Unvermeidbarkeit auch kein Beanstandungsgrund. Kleinere Fehler werden bei Meterware von unserer Warenkontrolle meistens mit einem Fähnchen am Rand gekennzeichnet.
U1.2.1. Maximale Fehlerhäufigkeit auf Basis der Einheitsbedingungen der deutschen Textilindustrie wären im günstigsten Falle bis zu 10 Fehler auf 100 Metern zu akzeptieren. Bei kleineren Stücklängen ist entsprechend umzurechnen.
1.2.2. Vergütung pro Fehler unterhalb der maximalen Fehlerhäufigkeit von bis zu 10 Fehlern auf 100m
Punktfehler: 10cm
Streckenfehler: Die Fehlerhafte Warenlänge wird vergütet.
Regelungen über Rapportvergütungen bedürfen eine individuelle Vereinbarung.
1.2.3. Mindermengen bis 100 Meter
Eine Größenabweichung des fertigen Stoffes in Länge und Breite um +/- 12% sowie ein Schrägverzug bis zu 6% über die Fertigbreite stellt bei Mindermengen bis zu 100lfd. Meter keinen Reklamationsgrund da. Bitte legen Sie Ihre Dessings ausreichend groß an und berücksichtigen Sie dabei mögliche Toleranzen durch Schrägverzug und Schrumpfen.
Bei allen Meterware-Lieferungen behalten wir ein Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 10% der bestellten Menge vor. Eine Nachlieferung der Mengendifferenzen bei Unterlieferung kann nicht gefordert werden, ebenso eine Rücknahme der Mengendifferenz bei Überlieferung. Wenn infolge des Verschuldens des Käufers die Abnahme nicht oder nicht rechtzeitig erfolgt, so steht textilio nach seiner Wahl das Recht dazu, nach Setzung einer Nachfrist von 10 Tagen entweder eine Rückstandsrechnung auszustellen oder vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz in Höhe von 20% des Warenwertes zu verlangen.
Nach Ablauf der Lieferfrist wird ohne Erklärung eine Nachlieferungsfrist von 12 Kalendertagen in Lauf gesetzt.
Alle Sendungen sind unmittelbar nach Erhalt auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Beanstandungen irgendwelcher Art können nur Berücksichtig werden, wenn sie innerhalb von 12 Tagen nach Empfang der Ware erfolgen. Nach Zuschnitt oder sonst begonnener Verarbeitung der gelieferten Ware ist jede Beanstandung ausgeschlossen. Geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichts, der Ausrüstung oder des Designs stellen keinen Sachmangel dar. Dies gilt auch für handelsübliche Abweichungen, es sei denn, dass Biostoffe Berlin eine mustergetreue Lieferung schriftlich erklärt hat. Bei berechtigten Mängelrügen hat der Käufer/die Käuferin das Recht auf Nachbesserung oder Lieferung Mangelfreier Ersatzware innerhalb von 12 Kalendertagen nach Rückempfang der Ware. In diesem Fall trägt Biostoffe Berlin die Frachtkosten. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, hat der Käufer/die Käuferin nur das Recht, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Ist die Mängelrügen nicht fristgerecht erfolgt, gilt die Ware als genehmigt. 5. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahe kommende wirksame Regelung zu treffen.